EC-Jugendarbeit ist versichert
Unfallversicherung
Definition Unfall:Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper
einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Wer ist versichert?
Mögliche Versicherungsleistungen:
- EC-ler
- Gäste und Besucher der Kreise und Veranstaltungen
- Ehrenamtliche Mitarbeiter
Besonderheit: auch über Berufsgenossenschaft versichert!
- Ersatz der Heilbehandlungskosten
- Bei Arbeitsunfähigkeit: Rentenzahlung
- Rettungs- und Bergungskosten
Zu beachten:
schwere Verletzungen oder Todesfälle sind innerhalb 24 Stunden zu melden.
Was ist zu tun?
- Geschäftsstelle anrufen!
- Unfall-Schadensanzeige zweimal ausfüllen.
- an Geschäftsstelle zurücksenden!