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LKG Schwarzenbach - intern - Haftplfichtversicherung
 

EC-Jugendarbeit ist versichert 


Haftpflichtversicherung

Definition Haftpflicht:
Wer schuldhaft und widerrechtlich einem anderen Menschen oder dessen Eigentum
Schaden zufügt oder ein sonstiges Recht verletzt, muss haften und den entstandenen
Schaden wiedergutmachen.

⇒  Die Pflicht, Schadenersatz zu leisten, kan jeden treffen!

Umfang der Haftpflichtversicherung:
  • Sachschäden an fremden Eigentum
  • Verletzungen, die anderen Personen zugefügt wurden und deren Folgeschäden.

Was ist im Schadensfall zu tun?
1. Prüfen:
  • Gibt es einen "Schuldigen"?
  • Hat der oder diejenige eine Privathaftpflichtversicherung?

2. Melden
  • in der Geschäftsstelle anrufen
  • Haftpflicht-Schadensanzeige zweifach ausfüllen
  • An die Geschäftsstelle zurückschicken

Zu beachten:

- Wenn es geht: Rechnung, Belege, Artzberichte... beifügen.
- Brillenschäden sind grundsätzlich nicht versichert.
- Sachschäden unter 25,- € werden nicht ersetzt.
- Bei Sachschäden wird nur bis zur Höhe des Zeitwertes erstattet.
 
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