EC-Jugendarbeit ist versichert
Haftpflichtversicherung
Definition Haftpflicht:Wer schuldhaft und widerrechtlich einem anderen Menschen oder dessen Eigentum
Schaden zufügt oder ein sonstiges Recht verletzt, muss haften und den entstandenen
Schaden wiedergutmachen.
⇒ Die Pflicht, Schadenersatz zu leisten, kan jeden treffen!
Umfang der Haftpflichtversicherung:
- Sachschäden an fremden Eigentum
- Verletzungen, die anderen Personen zugefügt wurden und deren Folgeschäden.
Was ist im Schadensfall zu tun?
1. Prüfen:
- Gibt es einen "Schuldigen"?
- Hat der oder diejenige eine Privathaftpflichtversicherung?
2. Melden
- in der Geschäftsstelle anrufen
- Haftpflicht-Schadensanzeige zweifach ausfüllen
- An die Geschäftsstelle zurückschicken
Zu beachten:
- Wenn es geht: Rechnung, Belege, Artzberichte... beifügen.
- Brillenschäden sind grundsätzlich nicht versichert.
- Sachschäden unter 25,- € werden nicht ersetzt.
- Bei Sachschäden wird nur bis zur Höhe des Zeitwertes erstattet.