Hausordnung
für das Jugend- und Gemeinschaftshaus der LKG Schwarzenbach
- Das Gemeindehaus sollte ausschließlich für Veranstaltungen genutzt werden, die mit dem Ansehen und Ziel einer christlichen Gemeinde vereinbar sind.
- Alle Benutzer des Hauses sind verpflichtet, das Haus, das Inventar und die Außenanlagen pfleglich zu behandeln.
- Jede Gruppe ist für das Herrichten der jeweiligen Räume selbst verantwortlich.
- Die Gruppenleiter sind verantwortlich, dass nach Schluss der Veranstaltung die benutzten Räume aufgeräumt und ordentlich verlassen werden. Wenn keine andere Absprache getroffen ist, sind die Räume nach der Veranstaltung wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
- Benutzer der Küche müssen selbst spülen, reinigen und aufräumen.
- Der für die Veranstaltung Verantwortliche hat dafür zu sorgen, dass nach der Veranstaltung Fenster und Türen geschlossen und die Lichter gelöscht werden.
- Das Rauchen im Gemeinschaftshaus ist nicht gestattet.
- Der Konsum von alkoholischen Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet.
- Private Familienfeiern im Gemeinschaftshaus bedürfen der Absprache und Zustimmung mit dem Hausverantwortlichen.
- Gegenstände, die zum Inventar des Hauses gehören (z. B. Stühle, Tische, Geschirr, ...), dürfen nur mit Genehmigung des Hausverantwortlichen entliehen werden. Fehlende und defekte Gegenstände müssen vom Ausleiher ersetzt werden.
- Entstandene Schäden sind umgehend dem Hausverantwortlichen zu melden. Jeder schuldhaft, vorsätzlich oder fahrlässig entstandene Schaden ist vom Verursacher zu ersetzen.
- Die Durchfahrt in den Hinterhof muss (für die Hausbewohner) jederzeit frei bleiben. Parken auf dem Gehweg ist nicht erlaubt.
- Es gilt darauf zu achten, dass die Anlieger in ihrer Nachtruhe (ab 22 Uhr) nicht belästigt werden.
Ansprechpartner und verantwortlich für die Hausordnung: Ruth und Walter Pölloth
Schwarzenbach, Mai 2005
Der Arbeitskreis